Manchmal brauchen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Scheidungsurteils.
Eine beglaubigte Kopie ist vor allem dann notwendig, wenn Sie die Durchsetzung der schweizerischen Scheidung im Ausland wollen (z.B. um die Zivilstandseinträge in Ihrem Ursprungsland ändern zu lassen).
Sie können auch in einem anderen Land geschieden worden sein und brauchen nun eine beglaubigte Kopie, um die Scheidung in der Schweiz durchzusetzen (z.B. um die Leistung der geschuldeten Unterhaltsbeiträge durchzusetzen).
Wir stellen Ihnen zwei Musterbriefe zur Verfügung, mit denen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Urteils verlangen können:
- Ein Musterbrief für die beglaubigte Kopie eines Schweizer Urteils
- Ein Musterbrief für die beglaubigte Kopie eines ausländischen Urteils. Damit es schneller geht, sollten Sie den vorgeschlagenen Musterbrief natürlich in die Landessprache übersetzen, anstatt einen deutschen Brief an ein Gericht zu schicken, das diese Sprache nicht beherrscht.
Geht es darum, ein Urteil im Ausland anerkennen zu lassen (das Urteil wurde in einem anderen Land gefällt als dort, wo es ausgeführt werden soll), dann schauen Sie unter Internationale Gesetzgebung nach.