Oft verschlechtert sich die finanzielle Lage mit der Trennung oder Scheidung.
Wenn die Unterhaltsbeiträge (Renten) nicht bezahlt werden, kann die Situation katastrophal werden.
Ihnen stehen unterschiedliche Mittel zur Verfügung, je nachdem ob Sie bereits über eine gerichtliche Entscheidung (Urteil) verfügen, oder nicht:
- Sie haben (noch) kein Urteil, das den anderen Gatten zur Zahlung einer Unterhaltsrente an Sie und/oder Ihre Kinder verpflichtet. In diesem Fall:
- Wenden Sie sich an die Sozialhilfe (mehr dazu…) und/oder an die Arbeitslosenversicherung (mehr dazu…);
- Nehmen Sie einen Anwalt (mehr dazu…), beantragen Sie wenn notwendig unentgeltliche Rechtspflege (mehr dazu…) und begehren Sie
- Superprovisorische Massnahmen (mehr dazu…) oder
- Vorsorgliche Massnahmen (mehr dazu…)
- Eine Provisio ad litem (mehr dazu…)
- Sicherstellung und/oder Garantien (mehr dazu…)
- Sie verfügen bereits über ein Urteil, das den anderen zur Zahlung einer Unterhaltsrente an Sie und/oder Ihre Kinder verpflichtet. In diesem Falle stehen Ihnen verschiedene Mittel zur Verfügung, je nachdem ob Sie die Bezahlung von Unterhaltsrenten verlangen oder ob Sie sich für zukünftige Unterhaltsrenten absichern wollen:
- Um bereits ausstehende Renten zu erhalten:
a) Reichen Sie einen Strafantrag wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten ein (mehr dazu…)
b) Erheben Sie Schuldbetreibung an (mehr dazu…). Wird gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben, so beseitigen Sie diesen durch ein einfaches Rechtsöffnungsbegehren (mehr dazu…).
c) Konsultieren Sie einen Anwalt und lassen Sie die Guthaben Ihres Ehegatten auf Schweizer Banken beschlagnahmen. - Um Ihre zukünftigen Renten zu gewährleisten:
a) Wenden Sie sich an die vom Ihren Kanton bezeichnete Stelle zur Inkassohilfe für Unterhaltszahlungen (mehr dazu..)
b) Konsultieren Sie einen Anwalt. Beantragen Sie, wenn notwendig, unentgeltliche Rechtspflege (mehr dazu…) und begehren Sie ein Verfahren, um direkt den Lohn Ihres Ex pfänden zu lassen (mehr dazu…) und/oder verlangen Sie die Sicherstellung/Garantien (mehr dazu…).
- Um bereits ausstehende Renten zu erhalten:
Die Jagd auf geizige Väter erfährt ganz neue Dimensionen in Kanada. Im Provinzstaat Ontario ist man dem Beispiel des Sozialministers der Provinz Alberta gefolgt und hat die eine Sozialbehörde ermächtigt, im Internet Fotos und persönliche Angaben zahlungsfauler Väter, die den Kinderunterhalt nicht überwiesen haben, zu veröffentlichen. Monatlich erhält die Behörde 1'500 neue Dossiers und der Gesamtwert der ausstehenden Unterhaltsrenten beläuft sich auf CAN$ 1,3 Milliarden. Um dieses Unwesen zu bekämpfen, werden Zahlungsunwillige auf der Seite www.goodparentspay.com veröffentlicht. Werden die Zahlungsunwilligen gefunden oder entrichten sie ihren Unterhalt, so werden sie von der Seite genommen.
Die Sozialbehörde verfügt noch über andere Druckmittel und kann zum Beispiel gegen gesuchte Zahlungsunwillige eine Sperre der Fahrerlaubnis verhängen. Die einfache Androhung einer solchen Sperre (zwischen 1997 und 2006 waren 16'000 Personen davon betroffen) hat zur Zahlung von CAN$ 577 Millionen geführt.
Die gegenwärtige Rechtslage in der Schweiz verbietet solche Massnahmen und die Veröffentlichung im Internet würde vermutlich dem Datenschutzgesetz und dem Schutz der Persönlichkeit widersprechen.
Diese Argumentation wurde auch in Kanada diskutiert. Die Regierung von Ontario hat aber im Zuge der Interessenabwägung entschieden, dass sie nicht das Privatleben von Leuten, die ihrerseits ihren familiären Verpflichtungen nicht nachkommen, zu schützen hat…