Das Existenzminimum

Wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen, können Ihre Gläubiger Ihre Vermögenswerte pfänden lassen, um bezahlt zu werden. Die Gläubiger tun dies über die Betreibung und das Betreibungsamt erstellt eine Liste der gepfändeten Vermögenswerte. 

Nicht alles kann gepfändet werden. Auch wenn man Schulden hat, so muss man doch über ein gewisses finanzielles Minimum zum Überleben verfügen können. Dieses Konzept des „Existenzminimums“ ist wichtig während der Betreibung, aber auch zur Feststellung, was die Sozialeinrichtungen an Hilfe beitragen können, damit jeder sein Existenzminimum hat. 

Damit Sie Ihr Existenzminimum (oder dasjenige Ihres Ex-Ehegatten) kennen können, geben Sie in der Suchmaschine ein: Existenzminimum, gefolgt von Ihrem Kanton. 

Der Begriff des Existenzminimums ist auch ausschlaggebend, um die Höhe der Unterhaltsbeiträge im Falle einer Scheidung oder Trennung (Berechnungsmethode nach Lebenshaltungskosten). Es ist zu bemerken, dass die Steuerschulden (vergangene und aktuelle) nicht Teil des Existenzminimums sind, da die Steuern nicht den anderen Gläubiger zuvorkommen (7B.221/2003).

Nur die notwendigen und erforderlichen Ausgaben für den Unterhalt des Schuldners und seiner Familie werden beim Existenzminimum mitberücksichtigt. 
 
Die Begründung des Bundesgerichts verursacht eine Höllenfahrt mit der Vermehrung von Zahlungsbefehlen (insbesondere den Steuern!). 
 
Diese Prinzipien rufen eine Ungleichbehandlung hervor gegenüber denjenigen, die eine Quellensteuer zahlen.

Trotz mehrfachen und wiederholten Protesten, will das Bundesgericht seine Meinung nicht ändern. 

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