Der Gläubiger, der das Betreibungsbegehren einreicht, muss dem Betreibungsamt die Auslagen vorschiessen. Dieser Kostenvorschuss wird am Ende durch den Schuldner zurückerstattet. Der vom Gläubiger geschuldete Kostenvorschuss variiert mit der Höhe der Forderungssumme (geschuldeter Betrag).
Einzelheiten sind auf der Seite http://www.betreibung-konkurs.ch/ erhältlich. (Klicken Sie bitte auf „Kostenvorschüsse“ für die näheren Einzelheiten).
Für eine Forderungssumme von CHF 12'000 fallen demnach Kosten in Höhe von CHF 70 an.