Lässt Ihr Ex (oder zukünftiger Ex) sein Vermögen oder sein Einkommen verschwinden, vergeudet er sein Vermögen oder bereitet er seine Flucht vor, um der Unterhaltspflicht zu entkommen, so können Sie beim Richter an Ihrem Wohnsitz verlangen, dass Ihr Ex (oder zukünftiger Ex) zur Hinterlegung angemessener Garantien zur Absicherung des zukünftigen Unterhalts verurteilt wird.
Es handelt sich hierbei um die Anwendung von Art. 132 Abs. 2 ZGB. Das Verfahren ist schnell, aber relativ kompliziert, so dass es besser ist, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen.
Garantien können Sie nur für zukünftige Unterhaltsrenten erhalten (für jene, die bereits angefallen und unbezahlt sind, verbleibt Ihnen der Weg der Schuldbetreibung).
Das Verfahren für Sicherstellung und Garantien wird sehr wenig genutzt, weil es schwierig ist, ausreichende Beweise zu erbringen und die Voraussetzungen zu erfüllen:
- Beweis, dass die Bezahlung des Unterhalts konkret gefährdet ist.
- Beweis, dass Ihr Ex die Flucht vorbereitet oder sein Vermögen vergeudet oder verschwinden lässt.
Um den Fortbestand des Vermögens während einem Scheidungs- oder Trennungsverfahren zu sichern, ist es möglich, dass das Gericht eine Sperre anordnet (zum Beispiel das blockieren der 3. Säule, 5A_593/2017), um den Ausgleich, welcher später angeordnet werden muss, zu sichern. Diese Massnahme stützt sich auf Art. 178 ZGB.