Wer sich schwerwiegenden finanziellen Schwierigkeiten gegenübersieht und nicht über das Existenzminimum verfügt, kann in der Regel Sozialhilfe beziehen.
Diese Hilfe wird von den Kantonen durch die Gemeinden gewährt.
Es handelt sich um eine Nothilfe, die verhindert, dass man vollkommen mittellos ist.
Im Unterschied zu den Vorschüssen, die durch die kantonalen Behörden für Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung gewährt werden, sind die Beträge, die durch die Gemeinden gewährt werden, zurückzuzahlen. Diese Hilfe ist also zeitlich begrenzt und der Empfänger muss die Beträge, die er als Sozialhilfe empfangen hat zurückzahlen, sobald sich seine finanzielle Situation verbessert hat.
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