Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren dauert 3 Monate. Ein Scheidungskrieg dauert mehrere Monate, oftmals sogar mehrere Jahre.
Ein solcher „Scheidungskrieg“ ist teuer (Anwaltskosten - es sei denn, Ihnen steht unentgeltliche Rechtspflege zu), zeitaufwändig (Anwaltstermine, Anhörungen vor Gericht) und emotional sehr belastend.
Ein solcher Verfahrensablauf sollte, soweit wie möglich, auf die Fälle beschränkt werden, in denen Gewalt und/oder offensichtliche Böswilligkeit mitspielt (z.B. wenn angemessene Unterhaltsbeiträge stur verweigert werden).
In allen anderen Fällen ist ein zügiges Verfahren durch Scheidung auf gemeinsames Begehren vorzuziehen, damit eine akzeptable Grundlage für die Ausgestaltung der Scheidungs-/Trennungskonvention geschaffen werden kann. Vor allem dann, wenn Kinder vorhanden sind, denn diese leiden ganz besonders!
Onlinescheidung.ch ermöglicht Ihnen, die Konvention selbst zu erstellen und das gesamte Verfahren für Ihre Scheidung oder Ihre Trennung eigenständig abzuwickeln.
Das Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren ist einfach und schnell. Zirka 3 Monate nach Einreichen des gemeinsamen Scheidungsbegehrens sind Sie geschieden. Das Trennungsverfahren auf gemeinsames Begehren ist identisch mit dem Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren.
Das Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren umfasst vier Phasen:
- Einreichen des Begehrens, der Konvention und der Nachweise bei der zuständigen Gerichtskanzlei.
- Im nächsten Schritt werden Sie vom Gericht zu einer Anhörung aufgerufen.
- Falls Kinder involviert sind, kann der Richter ein Bericht der Sozialeinrichtungen zu den Kinderbelangen beantragen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung der Ehegatten dem Kindeswohl entspricht. Nur nachdem er diesen Bericht bekommen hat, wird der Richter das Scheidungsurteil fällen.
- Sie werden das Scheidungsurteil per Post erhalten.
Haben Sie vereinbart, dass der Richter die Höhe der Unterhaltbeiträge für die Kinder festlegen soll, so legt er diese Beiträge fest. Als Ausgangsbasis dienen die erstellten Budgets und die Nachweise über Ihre finanzielle Situation.
Ist Ihre Scheidungskonvention komplett und umfasst auch die Höhe der Unterhaltsbeiträge für die Kinder, so wird das Gericht Ihre Zahlen und Bedingungen wiedergeben, sofern sie mit dem Kindeswohl und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten vereinbar sind.
Was die Unterhaltsbeiträge an den Ex-Ehegatten betrifft (oder die Abwesenheit von solchen Unterhaltsbeiträgen), so wird der Richter grundsätzlich eine solche Abmachung akzeptieren, ausser wenn diese offensichtlich ungerecht ist.
Was die Abmachung bezüglich der Teilung oder Verzicht auf die Teilung der beruflichen Vorsorge betrifft, so ist der Richter frei, diese Abmachung zu ratifizieren oder anders zu entscheiden. Sehen Sie mehr dazu auf unserer Seite unter Scheidung und berufliche Vorsorge und Verzicht auf den Vorsorgeausgleich.
Das Urteil tritt 30 Tage (10 Tage im Falle einer Trennung) nach Erhalt in Kraft (diese Frist soll Ihnen eine Bedenkzeit verschaffen, in der Sie Ihre Meinung ändern können oder Ihnen ermöglichen, sich an eine höhere Instanz zu wenden, falls das Scheidungsurteil nicht Ihren Erwartungen entspricht). Wird innerhalb der 30 resp. 10 Tage keine höhere Instanz aufgerufen, so ist das Urteil definitiv, sowohl was die Scheidung anbelangt, als auch alle im Urteil erwähnten Nebenfolgen.