Die Anhörung der Parteien

Die Vorladung erhalten Sie durch einen eingeschriebenen Brief, welcher an beide der Ehegatten adressiert ist. Dieser Brief gibt Ihnen die Nummer Ihres Dossiers an. Falls einer der Ehegatten am vorgesehenen Datum nicht verfügbar ist, können Sie dem Gericht schreiben, die Nummer Ihres Dossier angeben und beantragen, dass das Datum der Anhörung später stattfindet. Achtung: Wegen der Überlastung der Gerichte kann die Anhörung um 2 bis 3 Monate verschoben werden.

Die Ehegatten, die ein gemeinsames Scheidungsbegehren eingereicht haben, werden vom Richter einberufen. Die Zeitspanne zwischen dem Einreichen des Begehrens und dem Vorladen der Gatten zur Anhörung variiert von Kanton zu Kanton und ist von der Arbeitsbelastung der Gerichte abhängig. Die Vorladung legt Datum, Uhrzeit und Ort Ihrer Anhörung fest.

Wenn sich die Gatten über die Scheidung als solche sowie die Scheidungsfolgen einig sind, so gibt es in der Regel nur eine Anhörung.

Zu Beginn der Anhörung hört der Richter beide Parteien schnell an. Das Gericht vergewissert sich durch die getrennte Anhörung, dass sich die Parteien aus freiem Willen scheiden möchten (dass kein Zwang oder unerlaubter Druck ausgeübt wurde). Der Richter überprüft dann die Scheidungskonvention. Grundsätzlich hört das Gericht die Ehegatten nur separat an, wenn der eine der Ehegatten dies verlangt.

Falls keine Kinder vorhanden sind, so überprüft der Richter nur ob die Scheidungskonvention im Grossen und Ganzen ausgeglichen ist. Er fragt nicht nach näheren Details. Falls die Eheleute Kinder haben, so überprüft das Gericht genauer was für sie vereinbart wurde und vergewissert sich, dass dies dem Kindeswohl entspricht. 

Das Gericht ist frei, eine Abmachung bezüglich der Teilung der beruflichen Vorsorge oder des Verzichtes auf die Teilung zu ratifizieren oder nicht.

Wenn der Richter am Ende der Anhörung mit den Bedingungen des Scheidungsbegehrens und der Scheidungskonvention zufrieden ist, weist er die Parteien darauf hin, dass ihnen demnächst das Scheidungsurteil per Post zugestellt wird.

Die Anhörung dauert ungefähr 30 Minuten.   

Spricht man den Richter an, so sagt man nicht „Euer Ehren“ (wie das in den USA der Fall ist), sondern vielmehr „Herr/Frau Vorsitzende/r“.

Für mehr Informationen, klicken Sie auf Verfahren.

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