Auf dieser Seite können Sie sich auf gemeinsames Begehren scheiden (CHF 550.-) oder trennen (CHF 460.-). Dazu kommen bei jedem Scheidungsverfahren die Gerichtskosten , welcher der Kanton verlangt, damit sich das Gericht um die Angelegenheit kümmert.
Zum Konzept der Gerichtsgebühren und der von den Gerichten erhobenen Mindestbeträge klicken Sie bitte hier.
Das Gericht berücksichtigt Ihr Dossier erst, wenn die Gerichtsgebühren bezahlt sind (es sei denn, Sie erhalten unentgeltliche Rechtspflege).
Wenn Sie ein Begehren auf Scheidung auf gemeinsames Begehren einreichen, dann regeln Sie die Bezahlung der Gerichtsgebühren untereinander; beispielsweise indem jeder die Hälfte bezahlt.
Bei einem „Scheidungskrieg“ muss derjenige Gatte, der die Klage einreicht, zu Beginn die Gerichtsgebühren bezahlen. In seinem Urteil entscheidet das Gericht, ob die Kosten (insbesondere die Gerichtsgebühren) anders aufgeteilt werden. Gegebenenfalls wird also der andere Gatte zur Rückerstattung der Gerichtsgebühren verurteilt.
Ein "Scheidungs- oder Trennungskrieg" dauert mehr als ein Jahr und ist auf psychologischer Ebene sehr hart. Eine Scheidung ist standardisiert und es lohnt sich nicht, um etwas zu streiten, wenn das Resultat schon zu Beginn klar ist. Ein solcher "Scheidungs- oder Trennungskrieg" ist auch sehr teuer und Sie können mit einem Anwaltshonorar von mindestens CHF 7'000.- (pro Person) rechnen.