Gerichtsgebühren

Auf dieser Seite können Sie sich auf gemeinsames Begehren scheiden (CHF 550.-) oder trennen (CHF 460.-). Dazu kommen bei jedem Scheidungsverfahren die Gerichtskosten , welcher der Kanton verlangt, damit sich das Gericht um die Angelegenheit kümmert.

Zum Konzept der Gerichtsgebühren und der von den Gerichten erhobenen Mindestbeträge klicken Sie bitte hier.

Das Gericht berücksichtigt Ihr Dossier erst, wenn die Gerichtsgebühren bezahlt sind (es sei denn, Sie erhalten unentgeltliche Rechtspflege).

Wenn Sie ein Begehren auf Scheidung auf gemeinsames Begehren einreichen, dann regeln Sie die Bezahlung der Gerichtsgebühren untereinander; beispielsweise indem jeder die Hälfte bezahlt.

Bei einem „Scheidungskrieg“ muss derjenige Gatte, der die Klage einreicht, zu Beginn die Gerichtsgebühren bezahlen. In seinem Urteil entscheidet das Gericht, ob die Kosten (insbesondere die Gerichtsgebühren) anders aufgeteilt werden. Gegebenenfalls wird also der andere Gatte zur Rückerstattung der Gerichtsgebühren verurteilt.

Ein "Scheidungs- oder Trennungskrieg" dauert mehr als ein Jahr und ist auf psychologischer Ebene sehr hart. Eine Scheidung ist standardisiert und es lohnt sich nicht, um etwas zu streiten, wenn das Resultat schon zu Beginn klar ist. Ein solcher "Scheidungs- oder Trennungskrieg" ist auch sehr teuer und Sie können mit einem Anwaltshonorar von mindestens CHF 7'000.- (pro Person) rechnen.

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

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Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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