Die Alternativen

Eine tiefe Krise des Paares muss nicht zwingend mit einer Scheidung enden.

Selbst schwerwiegende Krisen können überwunden werden. Das anwendbare Recht sieht neben der Scheidung weitere Alternativen vor.

Die Scheidung ist nur dann eine „Lösung“, wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie als Paar keine Zukunft mehr haben und dass jegliche Versöhnung ausgeschlossen ist (oder wenn der andere die Versöhnung oder das erneute Zusammenleben verweigert).

Vor allem in folgenden Fällen sind Alternativen zur Scheidung denkbar: 

  • Ihre Paarbeziehung geht den Bach hinunter und Sie wollen beide eine aussenstehende Hilfe, um die Gründe für Ihre Probleme besser zu verstehen und die Schwierigkeiten zu überwinden. Das Ziel ist es, Ihre Paarbeziehung zu retten.

    In diesem Fall sollten Sie einen Ehe- oder Familienberater konsultieren. 

  • Die Krise ist tiefgreifend und akut. Es muss eine Lösung gefunden werden, aber Sie können sich nicht einigen. Sie brauchen professionelle Hilfe zur Lösung Ihrer Probleme. Das Ziel ist es nicht, das Paar wieder zusammen zu schweissen (in diesem Fall ist die Ehe- oder Familienberatung angebracht), sondern mit Hilfe eines Spezialisten praktische und intelligente Lösungen für eine Scheidung oder Trennung zu finden.

    In diesem Fall sollten Sie eine Ehemediation anstreben. 

  • Trotz der Krise denken Sie, dass Ihre Beziehung noch eine gemeinsame Zukunft hat. Der Dialog gelingt Ihnen jedoch nicht mehr und die Mediation ist gescheitert (oder Sie konnten sich nicht auf die Mediation einigen). Eine gerichtliche Entscheidung (Urteil) ist notwendig, damit der Unterhalt, die Obhut/das Besuchsrecht, oder die Nutzung der Familienwohnung geregelt werden kann.

    In diesem Falle können Sie Ihre Trennung online auf unserer Seite onlinescheidung.ch für CHF 460.- vollziehen. Falls Sie sich einig sind, können Sie Ihren Trennungsantrag auf gemeinsames Begehren dem Gericht einreichen. Diese Seite ermöglicht es Ihnen, alle benötigten Dokumente und Briefe zusammenzustellen und sich ohne Anwalt zu trennen. Ansonsten können Sie auch einen Anwalt konsultieren und ihn mit der Beantragung von Eheschutzmassnahmen beauftragen. 

  • Es steht fest, dass Ihre Beziehung keine Zukunft mehr hat. Verschiedene Gründe hindern Sie aber an der Scheidung (v.a. religiöse oder moralische). Sie wollen sich nicht scheiden lassen, weil Sie gesetzlich verheiratet bleiben, dabei aber getrennt leben wollen. Beantragen Sie in diesem Falle die Ehetrennung.

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

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Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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