Die Mediation

Konsultieren Sie für weitergehende Informationen www.praxis-info.ch/mediation.htm

Um einen zugelassenen Mediator in Ihrer Nähe zu finden, können Sie die Suchmaschine des Schweizerischen Anwaltsverbandes benutzen. Suchen Sie einen Anwalt, der sich in Mediation spezialisiert hat (www.swisslawyers.com) oder suchen Sie u.a. auf der Seite des Schweizerischen Dachverbandes Mediation (www.infomediation.ch), oder www.praxis-info.ch/mediation.htm.

Ein Mediator (oder eine Mediatorin) in Familiensachen ist ein Profi, der dem Paar hilft, gemeinsam konkrete und sofort anwendbare Lösungen für die praktischen Probleme zu finden.

Während das Gericht – im Scheidungsverfahren – die Parteien anhört und ihnen dann eine Lösung auferlegt, erzwingt der Mediator nichts. Er (oder sie) hört die Gatten gemeinsam und getrennt voneinander an und versucht einen für beide akzeptablen und vernünftigen Konsens zu finden, der vertraglich festgehalten wird.

Das Ziel des Mediators ist es, beiden Gatten dabei zu helfen, selber eine Vereinbarung zur Trennung oder Scheidung zu finden. Wenn im Laufe der Diskussionen klar wird, dass sich beide nochmals eine Chance geben und zusammen bleiben wollen, dann wird der Mediator dem Paar einen Ehe- und Familienberater empfehlen.

Das Gericht kann den Ehepartnern eine Therapie auferlegen, die zur Verbesserung der Kommunikation der beiden führen könnte. Dieses Vorsehen kann als Kindesschutzmassnahme bezeichnet werden (5A_852/2011).

In einem späteren gerichtlichen Verfahren kann der Mediator die Mitwirkung verweigern. (Art. 166 abs.1 lit.d ZPO).

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

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Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

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Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

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