Die Kinder

Mehr als 50% der Benutzer unserer Seite haben Kinder. Die Eltern wählen zunehmend eine alternierende Obhut. Die elterliche Sorge verbleibt grundsätzlich gemeinsam nach der Scheidung oder Trennung.

Mit der Scheidung oder bereits während des Scheidungsverfahrens wird das Schicksal der Kinder zwangsläufig beeinflusst. Es stellt sich nun die Frage, wie die Beziehung Eltern-Kind(er) in Zukunft aussehen soll. Wem werden die Kinder anvertraut? Wie werden die Unterhaltskosten zwischen Vater und Mutter aufgeteilt?

All diese Fragen können von den Eltern in der Scheidungskonvention geregelt werden. Der Richter prüft, ob die Vereinbarung mit dem Kindeswohl vereinbar ist.

Wenn sich die Ehegatten über die Scheidung als solche einig sind, aber keine Einigung über die Kinderbelange (Zuteilung des elterlichen Sorgerechts, Besuchsrechte, Unterhaltsbeiträge) finden können, bleibt das Verfahren ein Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren. In diesem Fall entscheidet jedoch der Richter über alle Fragen, welche die Kinder betreffen.

Mit onlinescheidung.ch können Sie die Scheidungskonvention sowie das Scheidungsbegehren selbst erstellen - auch was die Belange der Kinder anbetrifft. Wenn Sie möchten, steht es Ihnen jedoch frei, dem Richter die Entscheidung über die Unterhaltsbeiträge zu überlassen.

Es ist zu beachten, dass bei allen Entscheidungen des Scheidungs- und Trennungsrecht auf dem Respekt des Kindeswohles beruhen. 

Ein "Scheidungkrieg" liegt sicherlich nicht im Kindeswohl, da sie dadurch in einen Loyalitätskonflike geraten und durcheinander gebracht werden (manchmal lebenslang...!).

Vergessen Sie nicht, dass die alternierende Obhut eine der besten Möglichkeiten ist, damit jeder Elternteil weiterhin eine enge und verantwortungsvolle Beziehung mit seinen Kindern bewahren kann. Falls jedoch das Emotionale dem Rationalen überliegt und ein "Scheidungs- und Trennungskrieg" besteht, können Ihnen folgende Seiten weiterhelfen (oder auch Mediatoren):

- Verein für elterliche Verantwortung: www.vev.ch

- Mannschafft: www.mannschafft.ch

- Schweizerische Verinigung für gemeinsame Elternschaft: www.gecobi.ch

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

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Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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