Mehr als 50% der Benutzer unserer Seite haben Kinder. Die Eltern wählen zunehmend eine alternierende Obhut. Die elterliche Sorge verbleibt grundsätzlich gemeinsam nach der Scheidung oder Trennung.
Mit der Scheidung oder bereits während des Scheidungsverfahrens wird das Schicksal der Kinder zwangsläufig beeinflusst. Es stellt sich nun die Frage, wie die Beziehung Eltern-Kind(er) in Zukunft aussehen soll. Wem werden die Kinder anvertraut? Wie werden die Unterhaltskosten zwischen Vater und Mutter aufgeteilt?
All diese Fragen können von den Eltern in der Scheidungskonvention geregelt werden. Der Richter prüft, ob die Vereinbarung mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Wenn sich die Ehegatten über die Scheidung als solche einig sind, aber keine Einigung über die Kinderbelange (Zuteilung des elterlichen Sorgerechts, Besuchsrechte, Unterhaltsbeiträge) finden können, bleibt das Verfahren ein Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren. In diesem Fall entscheidet jedoch der Richter über alle Fragen, welche die Kinder betreffen.
Mit onlinescheidung.ch können Sie die Scheidungskonvention sowie das Scheidungsbegehren selbst erstellen - auch was die Belange der Kinder anbetrifft. Wenn Sie möchten, steht es Ihnen jedoch frei, dem Richter die Entscheidung über die Unterhaltsbeiträge zu überlassen.
Es ist zu beachten, dass bei allen Entscheidungen des Scheidungs- und Trennungsrecht auf dem Respekt des Kindeswohles beruhen.
Ein "Scheidungkrieg" liegt sicherlich nicht im Kindeswohl, da sie dadurch in einen Loyalitätskonflike geraten und durcheinander gebracht werden (manchmal lebenslang...!).
Vergessen Sie nicht, dass die alternierende Obhut eine der besten Möglichkeiten ist, damit jeder Elternteil weiterhin eine enge und verantwortungsvolle Beziehung mit seinen Kindern bewahren kann. Falls jedoch das Emotionale dem Rationalen überliegt und ein "Scheidungs- und Trennungskrieg" besteht, können Ihnen folgende Seiten weiterhelfen (oder auch Mediatoren):
- Verein für elterliche Verantwortung: www.vev.ch
- Mannschafft: www.mannschafft.ch
- Schweizerische Verinigung für gemeinsame Elternschaft: www.gecobi.ch