Achtung: Verwechseln Sie nicht die elterliche Sorge und die Obhut.
- Grundsätzlich ist die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung zur Norm geworden. Die elterliche Sorge ist die Autorität der Eltern, alle wichtigen Entscheidungen bezüglich der minderjährigen Kinder zu treffen (Wohnort, Ausbildung, Gesundheit, Religion, usw.)
- Die elterliche Obhut bezieht sich auf den Unterhalt, die Pflege und die Erziehung im Alltag
Immer mehr Eltern (etwa 35%) entscheiden sich für eine alternierende Obhut. Auch wenn sich ein Elternteil dagegen wehrt, muss der Richter prüfen, ob eine alternierende Obhut im Kindeswohl steht (5A_46/2015). Dies wurde bestätigt im Entscheid 5A_888/2016.
Mehr als 50% der Nutzer unserer Seite entscheiden sich für eine alternierende Obhut.
In den übrigen Fällen lebt das Kind mit einem der beiden Eltern. Diesem Elternteil wird (durch Vereinbarung zwischen den Eltern oder durch den Richter) die Obhut zugesprochen, während der andere Elterteil ein Besuchsrecht (mehr dazu…) behält.
Wenn Dritte für die Aufsicht der Kinder zuständig sind (Babysitter, Tagesschule, usw.) während der Elternteil arbeitet, so müssen diese Kosten festgelegt werden, damit Sie im Unterhaltsbeitrag berücksichtigt werden können (Art. 285 Abs. 2 ZGB).
Wenn die Obhut nicht alternierend ist und einem Elternteil zugeteilt wird, hat dieser Elternteil das Recht auf einen Unterhaltsbeitrag, für die Betreuung des Kindes (Art. 285 Abs. 2 ZGB).
Grundsätzlich wird die Art von Obhut, welche bei einer vorherigen Trennung bestand, aufrechterhalten bei der Scheidung (5A_549/2016).
Sehen Sie auch: die elterliche Sorge und die Obhut über die Kinder und die Zuteilung der elterlichen Sorge und der elterlichen Obhut