Wenn sich die Eltern scheiden lassen, muss der Unterhaltsbeitrag für die Kinder festgesetzt werden. Es gibt keinen „Tarif“, der anwendbar wäre. Die Höhe der Beiträge hängt von den finanziellen Möglichkeiten der beiden Eltern und den Bedürfnissen der Kinder ab (Art. 285 ZGB).
Der Elternteil, der finanziell leistungsfähiger ist, muss mehr zum Kindesunterhalt beitragen als jener Elternteil, der finanziell weniger leistungsstark ist.
Im Allgemeinen schätzt man, dass ein Elternteil rund 15% seines jährlichen Einkommens für den Unterhalt eines Kindes verwendet (25% für den Unterhalt bei zwei Kindern und 30% bei drei Kindern). Es handelt sich hierbei lediglich um allgemeine Richtwerte dessen, was als gerecht und angemessen angesehen wird für Einkommen zwischen CHF 6'000.- und CHF 12'000.-. Für Einkommen unter CHF 6'000.- steigen die Prozentsätze und für Einkommen unter CHF 12'000.- sinken sie.
Gemäss den Gerichten kann der Unterhaltsbeitrag der Kinder nicht gemäss einfachen Prozentsätzen, wie oben erwähnt, berechnet werden. Sie fixieren den Unterhaltsbeitrag für den Elternteil, welcher nicht die Obhut innehat, gemäss komplexen Berechnungen...um schliesslich zum gleichen Resultat zu kommen, wie wenn es gemäss Prozentzahlen berechnet worden wäre. Sehen Sie beispielsweise in folgendem waadtländischem Urteil vom 2. Juni 2017.
Das Bundesgericht hat Ordnung gemacht und lässt nicht mehr jeden Kanton seine eigene Berechnungsmethode haben. Es hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Berechnungsmethode der "Lebenshaltungskosten" Anwendung findet, falls die Eltern sich nicht auf einen angemessenen Unterhalt einigen können.
Die Grundidee ist, dass sich gute Eltern, obwohl geschieden, weiterhin bestmöglich um ihre Kinder kümmern, indem sie einen beträchtlichen Anteil ihres Einkommens für ihren Unterhalt verwenden.
Ausserdem wird das Kind umso motivierter sein, seine persönliche Beziehungen aufrechtzuerhalten und zu entwickeln, wenn seine Eltern gleich und fair an seinem Unterhalt beitragen.
Falls ein Elternteil sein Einkommen freiwillig vermindert oder darauf verzichtet, mehr zu verdienen, obwohl er dies könnte, wird das Gericht ein hypothetisches Einkommen annehmen, um die reellen Verdienstmöglichkeiten zu bestimmen und somit einen höheren Unterhaltsbeitrag zahlen zu können.
Sehen Sie hier oder hier mehr zum hypothetischen Einkommen.
Im Falle der geteilten Obhut, muss ein Kindesunterhalt vorgesehen werden, falls die Einkommen von der Mutter und dem Vater wesentlich abweichen. Überspitzt gesagt, wäre es nicht angemessen, wenn das Kind bei der Mutter nur Pasta ohne Sauce isst und sich beim Vater jeden Tag von Kaviar ernährt...!
Vorsicht: Sobald das Kind mündig ist, sind die Unterhaltsbeiträge nicht mehr steuerlich abziehbar (mehr dazu hier).
Gemäss Art. 287 ZGB muss die Scheidungskonvention unbedingt diverse finanzielle Elemente beinhalten, welche es dem Gericht ermöglichen zu überprüfen, ob der Betrag des vereinbarten Kindesunterhaltes den Bedürfnissen des Kindes und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern entspricht.
Diese Anforderungen werden erfüllt, falls Sie sich entscheiden, Ihre Scheidungskonvention auf unserer Seite zu machen.
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