Rechte der Kinder im Scheidungsverfahren

Einer international wahrnehmbaren Tendenz folgend, gewährt das schweizerische Recht dem Kind wichtige Verfahrensrechte. Das Kind wird ein aktives Rechtssubjekt, während es bis vor kurzem nur passiv betroffen war, weil alles ohne seine Beteiligung entschieden wurde.

Die international anerkannt rechtliche Basis ist die UN-Kinderrechtskonvention, die von 191 Staaten ratifiziert wurde. Lediglich die Vereinigten Staaten und Somalia haben sie noch nicht ratifiziert.

In Anwendung dieser Grundsätze sieht das Schweizer Recht ein Anhörungsrecht des Kindes im Scheidungsverfahren vor, soweit das Kind urteilsfähig und in der Lage ist, seinen eigenständigen Willen zu äussern.

Ausserdem kann das Kind im Scheidungsverfahren durch einen Beistand vertreten werden. Dies ist namentlich gegeben, wenn der Richter ernsthafte Zweifel an den gemeinsamen Schlussfolgerungen der Eltern in Bezug auf die elterliche Sorge oder das Besuchsrecht hat. Ein Beistand wird auch benannt, wenn der Richter die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen für notwendig erachtet.

Ein Kind, das alt genug und urteilsfähig ist, kann selbst vom Richter die Ernennung eines Beistandes für das Scheidungsverfahren verlangen, um so auf indirekte Weise seine Meinung im Scheidungsprozess besser zu Gehör zu bringen.

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

Bestellung