Die Scheidung auf gemeinsames Begehren

Mehr als 90% der Scheidungen in der Schweiz erfolgen auf gemeinsames Begehren. Dieser Modus ist der einfachste, der schnellste und der sparsamste. Er hat den Vorteil, dass sich die Gatten nicht in einem endlosen Verfahren engagieren und erspart ihnen die Qual eines Verfahrens, das psychologisch und finanziell schwer zu ertragen ist.

Der Vorteil der Scheidung auf gemeinsames Begehren liegt auch darin, dass sie jederzeit möglich ist.

Wenn sich die Gatten über die Scheidung als solche nicht einig sind, kann eine Klage auf Scheidung durch den einen Gatten erst nach zweijähriger Trennung erhoben werden.

Scheidung auf gemeinsames Begehren liegt vor, wenn sich die Gatten einig sind, dass ihre Ehe geschieden werden soll.

Können sich die Gatten über alle Scheidungsfolgen einigen, liegt eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung vor. In diesem Fall beschränkt sich der Richter auf die Prüfung, ob die Vereinbarung zwischen den Gatten nicht offensichtlich unangemessen, und ob sie mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist. Wenn dies der Fall ist, wird er die Scheidung aussprechen und die Vereinbarung genehmigen.

Wenn sich die Gatten über die Scheidungsfolgen teilweise oder insgesamt nicht einigen können, handelt es sich um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit Teileinigung. Die Gatten delegieren den Entscheid über die umstrittenen Nebenfolgen an das Gericht.

Die Nebenfolgen der Scheidung sind: 

In Bezug auf das Verfahren vor den Gerichten: die Gatten reichen dem Scheidungsrichter im Prinzip zwei Dokumente ein. Ein gemeinsames Begehren, mit der sie die Scheidung verlangen und eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (Scheidungskonvention). Dem sind der Eheschein, Lohnausweise, Unterlagen über die Vermögenssituation, aktueller Auszug über Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben, sowie über die 3. Säule, Mietvertrag usw. beizufügen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht Ihnen, die notwendigen Unterlagen für die Scheidung auf gemeinsames Begehren zusammenzustellen - sowohl bei umfassender Einigung über die Scheidungsfolgen, als auch bei Teileinigung (wenn Sie sich nicht über die Höhe der Unterhaltsbeiträge für die Kinder einigen können).

Sie können das Formular direkt online ausfüllen.

Sie erhalten so das gemeinsame Begehren und die Scheidungskonvention, die Sie dann beim zuständigen Richter einreichen.

Sie erhalten auch einen Laufzettel, d.h. eine Checkliste, die Sie über die zu unternehmenden Schritte orientiert.

Der Scheidungsrichter beruft die Gatten ein und hört sie an. Der Scheidungsrichter soll sich in diesen Anhörungen davon überzeugen, dass beide Gatten die Scheidung ernsthaft wollen.

Innerhalb drei bis sechs Wochen nach der Anhörung, spricht der Richter die Scheidung aus, genehmigt die Scheidungskonvention und entscheidet über die Scheidungsfolgen.

Vom Zeitpunkt, an dem Sie das gemeinsame Scheidungsbegehren einreichen bis zum Empfang des Scheidungsurteils muss man (je nach Auslastung der Gerichte) mit zwei bis sechs Monaten rechnen

Rechtsverbindlich geschieden sind Sie erst nach Ablauf von 30 Tagen seit Empfang des Scheidungsurteils.

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