Ein definitives Scheidungsurteil beendet Ihren Bund endgültig.
Folglich können Sie sich wiederverheiraten sobald das Scheidungsurteil definitiv und rechtskräftig ist (mehr dazu…).
Sobald Ihr Scheidungsurteil definitiv und rechtskräftig ist, stehen Sie nicht mehr in einer Erbenstellung zueinander (im Schweizer Recht sind die Ehegatten mit einem gewissen Mindestumfang am Erbe des anderen beteiligt, dem sog. „Pflichtteil“).
Die Scheidung wirkt sich auch auf die Sozialversicherung aus (mehr dazu…).
Die geschiedene Gattin kann wieder ihren Namen, den sie vor der Heirat trug, führen (mehr dazu…).
Die Trennung kann zu Anpassungen bei den Familienzulagen führen (mehr dazu…) und kann gegebenenfalls auch Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung begründen (mehr dazu…).