Andere Scheidungsfolgen

Ein definitives Scheidungsurteil beendet Ihren Bund endgültig.

Folglich können Sie sich wiederverheiraten sobald das Scheidungsurteil definitiv und rechtskräftig ist (mehr dazu…).

Sobald Ihr Scheidungsurteil definitiv und rechtskräftig ist, stehen Sie nicht mehr in einer Erbenstellung zueinander (im Schweizer Recht sind die Ehegatten mit einem gewissen Mindestumfang am Erbe des anderen beteiligt, dem sog. „Pflichtteil“).

Die Scheidung wirkt sich auch auf die Sozialversicherung aus (mehr dazu…).

Die geschiedene Gattin kann wieder ihren Namen, den sie vor der Heirat trug, führen (mehr dazu…).

Die Trennung kann zu Anpassungen bei den Familienzulagen führen (mehr dazu…) und kann gegebenenfalls auch Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung begründen (mehr dazu…).

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

Bestellung