Der Sonderfall des Grundstückes

Wie viel ist mein Haus wert…? Die einfachste Antwort dazu, ist das Haus zu verkaufen!

Sie können sich auch entscheiden, das Haus nicht zur Zeit der Scheidung zu liquidieren. Diese Lösung ist allerdings nicht zu empfehlen, da sie offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten verursachen kann (Wann und zu welchen Bedingungen wird das Haus später verkauft oder zugeteilt? Wer bezahlt während dieser Periode? Was geschieht falls das Haus von einem Gläubiger der vormaligen Ehegatten gepfändet wird? Usw...).

Falls Sie sich trotzdem entscheiden sollten, nach der Scheidung Miteigentümer des Hauses zu bleiben, so können wir Ihnen einen Vertrag in diesem Sinne vorbereiten, indem Sie den zusätzlichen Fragebogen ausfüllen. Dieser spezifische Vertrag muss den Dokumenten, welche Sie dem Gericht für Ihre Scheidung senden, angehängt werden. 

Der Verkehrswert eines überbauten Grundstückes darf in differenzierender Kombination von Real- und Ertragswert ermittelt werden. Die Bestimmung des Verkehrswertes anhand des gewichteten Mittels aus Real- und Ertragswert ist als Methode anerkannt und verbreitet. Die Gewichtung hängt von der Art des Bewertungsobjekts im konkreten Einzelfall ab. Der Verkehrswert von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern orientiert sich dabei auf dem Markt erfahrungsgemäss hauptsächlich am Realwert, der insoweit stärker gewichtet werden darf. Der Ertragswert kann dort wiederum in den Vordergrund rücken, wo der Eigentümer seine Liegenschaft voraussichtlich über längere Zeit nicht veräussern wird. (BGE 5A_591/2009 = FAMPRA 2010 167)

Neho ermöglicht es Ihnen, Ihre Immobilie sofort mit einem Online-Tool zu bewerten, das aus der besten Bankensoftware für die Immobilienbewertung besteht. Für den Fall, dass Sie Ihr Haus verkaufen wollen, bietet Ihnen Neho eine effektive Unterstützung auf Basis einer festen Vergütung, die 5 bis 10 mal niedriger ist als die Provisionen herkömmlicher Makler.

Seine Immobilie besser verkaufen

Wie berechnet man den jeweiligen Mehrwertanteil?

Ein Notar kann Ihnen beim Überprüfen der Berechnung helfen oder diese selbst durchführen. Er wird sich ebenfalls um Anforderungen, Vertragsänderungen mit der Bank, usw. kümmern.

Einige Hauseigentümerverbände bieten, manchmal telefonische, Rechtsberatung an, wie zum Beispiel der Hauseigentümerverband HEV Schweiz (siehe hier).

Der jeweilige Anteil der Ehegatten wird wie folgt berechnet:

Netto-Verkaufspreis (oder Verkehrswert-Bewertung), das heisst nach Abzug der Grundstückgewinnsteuer, der Maklerlöhne und der allfälligen Handänderungskosten beim Verkauf bei der Teilung.

  • MINUS Kaufpreis (inklusive Handänderungssteuern, Notariats- und Eintragungsgebühren)
  • MINUS Grundpfandschulden oder andere Darlehen
  • MINUS allfällige zweite Säulen, die für den Erwerb benützt worden
  • GLEICH den Mehrwert der im Prinzip 50/50 zu verteilen ist.

Die zweiten Säulen, die eventuell beim Erwerb benutzt wurden, müssen dem betroffenen Gatten zukommen. Die Berechnung der Aufteilung der zweiten Säulen wird unabhängig davon durchgeführt (mehr dazu hier).

Das investierte Eigenkapital wird:

  • Von den betroffenen Gatten zurückgenommen, falls die Ehegatten dem Güterstand der Gütertrennung unterstellt sind oder falls das Kapital dem Eigengut zugehört (mehr dazu hier). In diesen Fällen wird im Prinzip das zurückgenommene Kapital durch den oben berechneten Mehrwert anteilig erhöht.
  • Als Errungenschaft qualifiziert und wird somit zu 50/50 verteilt.

Hier finden Sie ein neues und ausführliches Beispiel zum Thema: 5A_311/2007

Kürzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass der Ehegatte, welcher den Erwerb des Hauses zu einem grösseren Teil finanziert hat als der andere Ehegatte, sich nicht zufrieden stellt mit der Rückerstattung des Kapitals, sondern ein Recht hat auf einen proportionalen Anteil des Mehrwertes, welcher sich gestützt auf die Differenz des investierten Kapitals der beiden Ehegatten berechnet.

Falls die Zuteilung der Immobilie umstritten ist, wird der Richter das Haus dem Ehepartner zuteilen, welcher ein überwiegendes Interesse nachweist UND im Stande ist, den anderen vollständig zu entschädigen und die Schulden zu übernehmen. Falls das nicht möglich ist, muss das Gebäude verkauft werden und die Einnahmen aus dem Verkauf zwischen den Eheleuten verteilt werden (5A_24/2017).

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