Die meisten Paare (95%) schliessen keinen „Ehevertrag“, der ihre Vermögenswerte einem speziellen Güterstand unterwirft (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft).
Alle Paare, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, unterstehen automatisch dem Güterstand der „Errungenschaftsbeteiligung“.
Wenn Sie sich trennen und/oder scheiden lassen, müssen Sie Ihre Vermögenswerte aufteilen. Dieser Vorgang heisst „güterrechtliche Auseinandersetzung“. (Wenn Sie bereits dem Güterstand der Gütertrennung unterstehen, dann gibt es nichts aufzuteilen; jeder der Gatten nimmt seine Vermögenswerte zurück).
Meist gelingt es den Gatten, sich über die Aufteilung des Vermögens zu verständigen. Nur wenn dies nicht der Fall ist, gelangen die gesetzlichen Regeln über die Auflösung zur Anwendung. Es ist wirtschaftlich günstiger, sich wegen der güterrechtlichen Auseinandersetzung nicht in den Haaren zu liegen - ausser, es hat sehr viele Vermögensgegenstände oder solche von besonders grossem Wert. Ansonsten übersteigen die Streitkosten schnell den Wert der zu verteilenden Vermögensgegenstände.