Besonders schwerwiegendes Handeln (oder Unterlassen) wird durch das Strafrecht geahndet. Klicken Sie bitte hier, um das Schweizerische Strafgesetzbuch zu lesen. Wir verweisen nachfolgend auf bestimmte Normen im Strafgesetzbuch, die insbesondere im Kontext der Ehe zur Anwendung gelangen. Wer eine strafrechtliche Norm verletzt, kann zu Busse oder Gefängnisstrafe verurteilt werden. Erscheint der Beklagte besonders gefährlich, so kann er sofort vorsorglich inhaftiert werden („Untersuchungshaft“). Wir beschränken uns hier auf vier Strafbestimmungen, die im Rahmen ehelicher Konflikte zur Anwendung gelangen können.
Wenn Ihr/e Gatte/Gattin eine dieser strafbaren Handlungen begeht (oder zu begehen versucht), so wird vermutlich ein Strafverfahren gegen ihn/sie eingeleitet. Ausserdem können Sie vom Zivilgericht die Anordnung vorsorglicher Massnahmen oder superprovisorischer Massnahmen verlangen und/oder die Scheidung auf einseitige Klage verlangen.