Gewalttätigkeiten

Gewalt in der Ehe ist eine traurige Realität, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland noch viel zu oft vorkommt (mehr dazu).

Was tun bei Gewalttätigkeiten?

  • Sofort die Polizei verständigen. 
  • Lassen Sie sofort ein medizinisches Gutachten erstellen. 
  • Stellen Sie beim nächstgelegenen Polizeiposten einen Strafantrag. 
  • Wenden Sie sich ans Gericht und beantragen sie dringende superprovisorische Massnahmen, sei es im Rahmen des Scheidungsverfahrens oder im Rahmen von Eheschutzmassnahmen
  • Verlangen Sie Entfernungsmassnahmen
  • Suchen Sie in einer Wohnhilfe- oder Notschlafstelle Zuflucht.

Für weitere Informationen, insbesondere zur Möglichkeit der Zuflucht, kann man folgende Seiten konsultieren:

www.stiftung-gegen-gewalt.ch

Frauenhäuser Schweiz

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt http://www.verbrechenspraevention.ch

Kampagne: Stopp! Häusliche Gewalt

Sexuelle Gewalt
www.frauenberatung.ch

Opferhilfestellen www.opferhilfe-schweiz.ch

Beratungsstellen

Männer Gewalt
www.stoppmaennergewalt.ch

Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein 

Nationales Recht

Seit Jahren ist ein Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen in Vorbereitung. Um die neusten Entwicklungen zu verfolgen, sehen Sie hier.

Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarat zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 31. Mai 2017 ratifiziert (Istanbul-Konvention).

Finden Sie hier mehr Informationen zu der Thematik.

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