Die Eheschutzmassnahmen enden, sobald die Gatten wieder zusammenleben.
Sie enden ausserdem, wenn sie durch vorsorgliche Massnahmen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ersetzt werden. Wenn im Scheidungsverfahren keine vorsorglichen Massnahmen beantragt werden, dann bleiben die vorhergehenden Eheschutzmassnahmen bis zum Scheidungsurteil wirksam.
Im Prinzip werden die Eheschutzmassnahmen auf eine unbestimmte Dauer erklärt. Dies sieht auch diese Website vor, wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Trennungsantrag mit Hilfe dieser Website zu erstellen.