Die Dauer der Eheschutzmassnahmen

Die Eheschutzmassnahmen enden, sobald die Gatten wieder zusammenleben.

Sie enden ausserdem, wenn sie durch vorsorgliche Massnahmen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ersetzt werden. Wenn im Scheidungsverfahren keine vorsorglichen Massnahmen beantragt werden, dann bleiben die vorhergehenden Eheschutzmassnahmen bis zum Scheidungsurteil wirksam.

Im Prinzip werden die Eheschutzmassnahmen auf eine unbestimmte Dauer erklärt. Dies sieht auch diese Website vor, wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Trennungsantrag mit Hilfe dieser Website zu erstellen.

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

Bestellung