Die Eheschutzmassnahmen dienen im Prinzip dazu, eine Krisensituation zu regeln und zwar in der Hoffnung, dass das Ehepaar die Krise überwindet und ein harmonisches Zusammenleben wieder aufnehmen kann.
Solange die Ehe dauert, müssen beide Ehegatten gemäss ihren Kapazitäten einander finanziell unterstützen.
Bei einer Trennung bleiben die Ehegatten verheiratet und schulden sich gegenseitig Unterstützung. Daher müssen die Beiträge für einen Ehegatten diesem versprechen, (und falls möglich) den gleichen Lebensstil zu erhalten wie vor der Trennung (5A_64/2018). Dies ist nicht der Fall bei einer Scheidung.