Unterhaltspflicht gegenüber dem Gatten und den Kindern

Die Eheschutzmassnahmen dienen im Prinzip dazu, eine Krisensituation zu regeln und zwar in der Hoffnung, dass das Ehepaar die Krise überwindet und ein harmonisches Zusammenleben wieder aufnehmen kann.

Solange die Ehe dauert, müssen beide Ehegatten gemäss ihren Kapazitäten einander finanziell unterstützen. 

Bei einer Trennung bleiben die Ehegatten verheiratet und schulden sich gegenseitig Unterstützung. Daher müssen die Beiträge für einen Ehegatten diesem versprechen, (und falls möglich) den gleichen Lebensstil zu erhalten wie vor der Trennung (5A_64/2018). Dies ist nicht der Fall bei einer Scheidung.

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

Bestellung