Für den Unterhalt der Kinder gelten dieselben Prinzipien wie bei einer Scheidung (ATF 137 III 385 und hier).
Andere Gerichtsentscheide zum selben Thema: 5A_267-2014 oder 5A_304-2013.
Im Falle einer sehr bescheidenen finanziellen Situation, wird die Steuerschuld bei der Ausrechnung der finanziellen Beiträge nicht in Betracht genommen!! (Sehen Sie hier nach).
Falls Sie sich in einer komfortabler oder guter finanziellen Situation befinden, sehen Sie hier nach.
Ausserdem muss das Gericht erster Instanz in einem Verfahren bezüglich der Unterhaltsbeiträge an die Kinder, neue Tatsachen und Beweismittel bis zur Urteilsberatung anerkennen (Art. 229 Abs. 3 ZPO mit Art. 296 Abs. 1 ZPO).