Lebt ein Gatte in einer neuen Partnerschaft, so muss analysiert werden, welche Auswirkung dieses Zusammenleben auf das Unterhaltsrecht hat:
- Wird der berechtigte Ehegatte von seinem neuen Partner finanziell unterstützt, so werden die Unterhaltsansprüche im Masse dieser finanziellen Unterstützung reduziert.
- Existiert keine finanzielle Unterstützung oder kann diese nicht bewiesen werden, so kann trotzdem von einer sogenannten "Dach- und Tischgemeinschaft" ausgegangen werden, welche zu einem Ersparnis der Lebenskosten führt. Entscheidend ist nicht die Dauer der Partnerschaft, sondern der finanzielle Vorteil der daraus gezogen wird.
- Lebt ein Ehegatte mit seinem neuen Partner in einer kompletten Gemeinschaft (qualifiziertes oder stabiles Konkubinat), so entfällt das Recht auf Unterhalt weil die Vorteile aus einem solchen Konkubinat genau gleich sind wie bei einer neuen Ehegemeinschaft. Ein stabiles Konkubinat ist eine allgemeine Lebensgemeinschaft auf Dauer. Sie wird auch Wirtschafts-, Tisch- und Bettgemeinschaft genannt. In diesem Falle gibt es kein Recht auf Unterhaltsansprüche weil die Vorteile deren einer Ehe gleichen.