Wie man Schutzmassnahmen erwirkt

1. Bei gemeinsamer Vereinbarung

Hier erinnern wir Sie nochmals daran, dass es immer besser ist, eine Vereinbarung zu finden, als sich unnötigerweise für ein Resultat, welches schon im Voraus offensichtlich ist, zu streiten. Vorallem kann ein juristischer Streit eine traumatische Erfahrung - teils auf permanente Weise- für die Kinder darstellen und oder ein Loyalitätskonflikt hervorrufen.

Das Kindeswohl muss immer vorherrschen. Die Eltern können sich auch auf eine alternierende Obhut einigen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen ein Eheberater dabei helfen kann, eine Lösung zu finden, um eine Scheidung oder Trennung zu vermeiden. Ausserdem kann eine Mediation nützlich sein, um eine Lösung zur Vereinbarung über die Konsequenzen einer Scheidung oder einer Trennung zu finden.

Die Eheberater oder -mediatoren zwingen Ihnen nichts auf, sondern helfen Ihnen. Der Richter dagegen bestimmt eine Lösung, falls sich die Ehegatten nicht einigen können. Alles ist zum grossen Teil standardisiert und in mehr als 90% der Fälle kann die richterliche Lösung voraussehbar.

2. Falls Sie keine Vereinbarung erreichen

Können sich die Gatten nicht gütlich über die Modalitäten ihres Getrenntlebens einigen, so kann einer der Gatten Eheschutzmassnahmen beantragen.

Ein Beispiel: Der Ehemann verlässt die Familienwohnung und weigert sich, seiner Gattin und den Kindern einen finanziellen Unterhalt zu bezahlen. In diesem Fall kann sich die Gattin an das Gericht wenden und die Regelung des Getrenntlebens verlangen. Sie wird gerichtlich beantragen, die Ehetrennung auszusprechen, die Familienwohnung zuzuteilen, die Unterhaltsbeiträge für sie und die Kinder festzulegen, die Obhut über die Kinder zuzuteilen und ein Besuchsrecht festzulegen.

Der Gatte, der Eheschutzmassnahmen verlangt, wendet sich mit einem einfachen Begehren an das Gericht. Das Verfahren geht rasch vor sich.

Bevor Sie diese Schritte vornehmen, raten wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Die betreffenden Fragen haben einen bedeutenden Einfluss auf das Scheidungsverfahren. In der Praxis ist es selten, dass die Obhut, die im Rahmen der Eheschutzmassnahmen dem einen Elternteil zugeteilt wird, im späteren Scheidungsverfahren dann dem anderen Elternteil zugesprochen wird.

Ausserdem lassen sich die Gerichte bei der Anordnung von vorsorglichen Massnahmen tendenziell von den Eheschutzmassnahmen inspirieren. Es sei ausserdem wiederholt, dass die Eheschutzmassnahmen während mehr als 2 Jahren (mehr dazu…) in Kraft bleiben können. Es ist wichtig, von Anfang an gut beraten zu sein, damit man auch erhält, was verlangt wird.

Bevor Sie zu einem Anwalt gehen, konsultieren Sie kostenlos alle verfügbaren Informationen auf dieser Webseite. So werden Sie Anwaltskosten sparen und auch besser verstehen, was dieser/diese für Sie tun kann.

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