Die Geschlechtsänderung eines Partners ist keine Voraussetzung für die Auflösung oder Aufhebung der eingetragenen Partnerschaft, sodass in einer solchen Situation die Partner durch eine eingetragene Partnerschaft verbunden bleiben (Sehen Sie die Rechtsauskunft des EAZW vom 1. Februar 2012 betreffend Transsexualität).
Es ist im PartG und ZGB keine automatische Umwandlung der eingeschriebenen Partnerschaft in eine Ehe vorgesehen ist.
Gemäss der Rechtsauskunft des EAZW haben die Parteien jedoch die Möglichkeit, die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft beim Gericht zu beantragen und dann sofort eine Ehe vor dem Zivilstandsamt einzugehen.
Finden Sie hier weitere Informationen zur eingetragenen Partnerschaft und dessen Auflösung.