Können Sie sich online trennen?

Onlinescheidung.ch ermöglicht Ihnen bei Einverständnis zwischen den beiden Eheleuten, selbst Ihre einvernehmliche Trennungskonvention, sowie den bei Gericht einzureichenden Trennungsantrag zu erstellen. Auf diese Weise können Sie Ihre gesamte Trennung selbst erledigen, indem Sie einen einfachen Fragebogen beantworten.

ACHTUNG: Falls Sie eher eine Scheidung als eine Trennung vornehmen möchten, konsultieren Sie die Seite "Können Sie sich online scheiden lassen?"

Sobald Sie alle Antworten im Fragebogen bestätigt haben, werden Sie automatisch Ihre Trennungskonvention, den bei Gericht einzureichenden Trennungsantrag, sowie eine Vorgehensanleitung erhalten.

Prüfen Sie bitte hier, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Ihre Trennung selbst durchzuführen. Wenn Sie die unten in kursiv aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, können Sie in wenigen Schritten Ihre Trennung mittels der Hilfsmittel (Fragebogen) unserer Seite erstellen. Falls Sie eine der Voraussetzungen nicht erfüllen, so können wir Ihre Trennungskonvention und Ihren Trennungsantrag leider nicht vorbereiten:

  • Wohnsitz:
    Mindestens einer der beiden Ehegatten ist in der Schweiz wohnhaft. Unabhängig von Ihrer Nationalität.
    • Onlinescheidung.ch bereitet Ihren Trennungsantrag und Ihre Trennungskonvention auf Deutsch oder auf Französisch vor.
    • ACHTUNG: Falls es Kinder gibt und dessen üblicher Wohnsitz (Ort an welchem sie eingeschult und die meiste Zeit verbringen) sich im Ausland befindet, so ist nur der ausländische Richter kompetent für alle Entscheide, die die Kinder betreffen (sehen Sie hier nach). In diesem Fall, verwenden Sie nicht die Dienstleistungen dieser Webseite.
  • Grundsatz der Trennung:
    Sie sind damit einverstanden, sich auf gütlichem Wege, per Einvernehmen zu trennen.
  • Die Familienwohnung:
    Sie haben sich über die Zuteilung der Wohnstätte geeinigt (wer behält die Wohnung / das Haus).
  • Unterhaltsbeitrag für den Ehepartner:
    Sie haben in beidseitigem Einvernehmen entschieden, dass nach der Trennung kein Unterhaltsbeitrag eines Ehepartners an den anderen vorgesehen ist.
    ODER
    Sie haben die Zahlung und die Höhe eines Unterhaltsbeitrags für einen Ehepartner nach der Trennung vorgesehen.
  • Kinder:
    Sie haben sich über die elterliche Sorge und die Obhut verständigt. Bezüglich der Unterhaltsbeiträge haben Sie sich bereits jetzt geeinigt, oder Sie werden den Richter um Festlegung der Höhe der Unterhaltsbeiträge für die Kinder bitten.

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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