Die Ehegatten können ein Urteil verlangen, das ihre faktische Trennung festhält. Dabei bleibt die Ehe aus gesetzlicher und juristischer Sicht weiterhin bestehen.
Diese Wahl kann aus verschiedenen Gründen erfolgen :
- moralische oder religiöse: die Ehegatten lehnen die Scheidung als solches ab;
- zeitliche: die Ehegatten haben sich noch nicht für oder gegen die Scheidung entschieden. Sie wollen jedoch langfristig getrennt leben und die konkreten Umstände dieser Trennung regeln (für eine Trennung von kurzem Zeitumfang – bis zu 2 Jahren – werden in der Regel Eheschutzmassnahmen vorgezogen);
- finanzielle: in dem er verheiratet bleibt, profitiert der betroffene Gatte weiterhin von den sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen – AHV (z.B. Witwen-Rente) und BVG (2. Säule, Pensionskasse);
- erbrechtliche: indem die Ehe weiterhin besteht, bleiben erbrechtliche Ansprüche bestehen.
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