Rechtsanwälte sind Rechtsspezialisten, die Ihre Kunden in einer Prozedur unterstützen, oder Ihnen Ratschläge im rechtlichen Bereich geben. Ihre Mission ist nicht nur den Standpunkt des Kunden zu verteidigen, sondern auch eine Versöhnung zu fördern und einen schwierigen Prozess zu vermeiden, soweit dies möglich ist. Es ist möglich nur einen Anwalt für das Ehepaar, welches sich scheiden oder trennen lässt, zu haben, falls die Prozedur im Einklang mit beiden Ehegatten durchgeführt wird (gemeinsames Begehren).
Die Webseite ermöglicht Ihnen, Ihren eigenen Scheidungs-/Trennungsantrag sowie Ihre Scheidungs-/Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren zu erstellen. Somit müssen Sie keinen Anwalt konsultieren und können folglich Anwaltskosten sparen. Das Gesetz zwingt sie nicht dazu, für eine Scheidungs- resp. Trennungsprozedur einen Anwalt zu appellieren. Alle, die Ihre Scheidung auf gemeinsames Begehren selbstständig und mit Hilfe der Website erstellt haben, konnten problemlos geschieden oder getrennt werden.
Onlinescheidung.ch ist sich jedoch bewusst, dass auch wenn die Ehegatten eine Lösung für die Folgen Ihrer Scheidung oder Trennung gefunden haben, einige das Bedürfnis haben, darüber zu diskutieren und sich unterstützt oder begleitet zu fühlen. Fachspezialisierte Anwälte geben Ihre Referenzen auf unserer Webseite bekannt. Allerdings lehnt Onlinescheidung.ch jede Haftung ab bezüglich der Dienstleistungen des Anwaltes, welcher auf unserer Seite aufgelistet wird.
Auch wenn Sie sich entscheiden, einen Anwalt zu konsultieren, besuchen Sie zuerst unsere Infoseiten. Sie werden dadurch besser informiert sein und unnötige Anwaltskosten vermeiden.
Lernen Sie ebenfalls wie Sie Ihren Rechtsanwalt am Besten aussuchen und welche Bedingungen für die Zusprechung einer unentgeltlichen Rechtspflege zu erfüllen sind.