Was kostet ein Anwalt?

Ein „offizieller Tarif” für die Vergütung des Anwaltes existiert nicht und schlimmer noch, die Materie ist wenig transparent.

Ein Anwalt/eine Anwältin, der/die für eine bedeutende Kanzlei in der Grossstadt arbeitet, ist zwangsweise teurer als ein/e unabhängige/r Anwalt/Anwältin auf dem Land. Die Gemeinkosten einer Grosskanzlei in der Stadt sind natürlich teurer als diejenigen einer bescheideneren Kanzlei. Dies findet zwangsweise in der Rechnungsstellung seinen Niederschlag.

Das anwaltliche Berufsethos verlangt, dass das Anwaltshonorar folgenden Aspekten Rechnung trägt: (a) Schwierigkeit des Falles, (b) Zeitaufwand, (c) erzieltes Resultat und (d) finanzielle Leistungsfähigkeit des Klienten.

Manche Anwälte berechnen ihre Leistungen zum Stundentarif. Andere schicken Ihnen undetaillierte Gebührenrechnungen, die den Betrag mit einer einzigen Zeile im Stile „Ihnen bestens bekannte Leistungen” rechtfertigen…

Manche Anwälte verlangen Provisionen und stellen ihre Leistungen regelmässig in Rechnung. Andere fakturieren ihre Leistungen nur episodisch, ja sogar erst wenn das Dossier geschlossen wird.

Einige Regeln, um bösen Überraschungen vorzubeugen:

  1. Unentgeltliche Rechtspflege
    Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Anwalt zu bezahlen, steht Ihnen die unentgeltliche Rechtspflege zu. In diesem Fall werden der Anwalt, sowie die Gerichtsgebühren vom Staat bezahlt und Sie müssen diesbezüglich nur einen Teil der Kosten bezahlen, abhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. 
  2. Provisio ad litem
    Wenn Ihr/e Gatte/Gattin über komfortable finanzielle Mittel verfügt, so kann er/sie dazu verurteilt werden, Ihnen den notwendigen Betrag vorzuschiessen, um die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zu bezahlen. Dies setzt voraus, dass Sie selbst nicht über ausreichende Ressourcen verfügen. Man nennt dies „Provisio ad litem“. 
  3. Stundentarife
    Der Stundentarif des Anwalts ist verhandelbar oder es kann zumindest ein Maximalhonorar (Obergrenze) vereinbart werden. (Wir stellen Ihnen „Musterbriefe an den Anwalt“ zur Verfügung und signalisieren Anwälte, die Honorarobergrenzen akzeptieren). 
  4. Provision
    Der Anwalt kann eine Provision verlangen. Diese ist vor allem im dringenden Fällen gerechtfertigt, d.h. wenn der Anwalt sofort eine konsequente Handlung unternehmen muss. Ziehen Sie in den anderen Fällen immer eine reguläre und detaillierte Aufstellung über die berechneten Leistungen vor. Nur so können Sie sichergehen, dass die Rechnungen im Rahmen Ihrer konkreten finanziellen Möglichkeiten bleiben. Sie können so unliebsamen Überraschungen vorbeugen. 
  5. Pauschale
    Ein Anwalt kann nicht einzig in Abhängigkeit des erzielten Resultates bezahlt werden. Es hindert ihn aber nichts daran, eine Honorarpauschale zu vereinbaren - insbesondere bei Scheidung auf gemeinsames Begehren. Um jegliches Missverständnis zu vermeiden, sollte man die Abmachungen bezüglich des Honorars vorzugsweise schriftlich festhalten.

Onlinescheidung.ch stellt Ihnen diverse Musterbriefe an den Anwalt zur Verfügung, um Ihre Beziehungen mit dem Anwalt und Fragen der Vergütung zu präzisieren.

Lassen Sie sich online scheiden

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