Wenn jemand die finanziellen Mittel für einen Anwalt und/oder die Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, kann er den Staat um unentgeltliche Rechtspflege ersuchen. Wird diese gewährt, trägt der Staat ganz oder teilweise die Kosten.
Die Genehmigungsbedingungen sind in der ganzen Schweiz einheitlich in den Artikeln 117 bis 123 ZPO (Schweizerische Zivilprozessordnung) geregelt.
Generell wird die unentgeltliche Rechtspflege dann gewährt, wenn die antragstellende Person „nicht über die erforderlichen Mittel verfügt”, um ein Verfahren und einen Anwalt zu bezahlen. Im Allgemeinen verfügt man dann über „keine ausreichenden Mittel”, wenn Einkommen und Vermögen weniger als 20% des Existenzminimums abdecken.
Für das Scheidungsverfahren, das Trennungsverfahren oder die Eheschutzmassnahmen ist die unentgeltliche Rechtspflege in Zivilsachen zu beantragen. Bei Gewalttätigkeiten oder wenn Sie zudem einen Strafantrag stellen, ist ausserdem die unentgeltliche Rechtspflege in Strafsachen zu beantragen.
Auch Ausländer können von der unentgeltlichen Rechtspflege profitieren. Das Antragsverfahren ist zügig und gratis. Die Entscheidung kommt umgehend zustande, im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen. Im Falle offensichtlicher Dringlichkeit kann sie schneller getroffen werden.
Die unentgeltliche Rechtspflege wird nicht gewährt, wenn die Erfolgsaussichten ganz offensichtlich gering sind. Die Bewilligung des Entscheids der unentgeltlichen Rechtspflege kann aufgehoben oder zurückgezogen werden, wenn die gemachten Angaben nicht wahrheitsgemäss sind, oder wenn sich die finanzielle Lage des Gesuchsstellers erheblich verbessert.
Die unentgeltliche Rechtspflege wird nicht gewährt, wenn dem Gesuchsteller finanzielle Unterstützung seitens der Familie zugute kommt. In Sachen Scheidung, Trennung oder Eheschutzmassnahmen wird die unentgeltliche Rechtspflege oft unter der Bedingung zugesprochen, dass der Begünstigte eine Provisio „ad litem” verlangt.
In der Regel wird die unentgeltliche Rechstpflege verlangen, dass Sie ein Teil der bezahlten Summe zurückzahlen. Dies hängt von Ihrer finanziellen Lage ab.
Der Gesuchsteller kann einen Anwalt vorschlagen, der dann von Amtes wegen zu seiner Verteidigung benannt wird. Es steht der Behörde frei, diesen oder einen anderen Anwalt zu ernennen. Wenn ein Anwalt im Rahmen einer unentgeltlichen Rechtspflege ernannt wurde, kann er nur gewechselt werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die einen Wechsel bedingen.
Appenzell Innerrhoden
http://www.ai.ch/themen/staat-und-recht/unentgeltliche-rechtspflege
Appenzell Ausserrhoden
http://www.ar.ch/gerichte/kantonsgericht/unentgeltliche-rechtspflege/
Aargau
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an Bezirksgericht einzureichen :
Bezirksgeriche im Kanton Aargau
Basel-Stadt
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an Gerichtkreis einzureichen :
Zivilgericht Basel-Stadt
Postfach 964
4001 Basel
Tel. 061 267 81 81
Bern
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an das Regionalgericht einzureichen :
Regionalgericht Berner Jura-Seeland
Amthaus Biel
Spitalstrasse 14
2501 Biel
Tel. : 032 344 57 20
Fax : 032 344 57 24
Aussenstelle Berner Jura
Rue du Château 9
2740 Moutier
Tel. : 032 494 56 44/46
Fax : 032 494 56 45
Regionalgericht Emmental-Oberaargau
Schloss Burgdorf
Schlossgässli 1
3400 Burgdorf
Tel. : 034 427 88 44
Fax : 034 427 88 49
Provisorische Aussenstellen:
Schloss Aarwangen
Jurastrasse 90
4912 Aarwangen
Tel. : 062 919 02 31
Fax : 062 919 02 30
Amthaus Langnau
Dorfstrasse 21
3550 Langnau
Tel. : 034 408 18 58
Fax : 034 408 18 59
Regionalgericht Bern-Mittelland
Amthaus Bern
Hodlerstrasse 7
3011 Bern
Tel. : 031 634 31 65
Fax : 031 634 32 00
Regionalgericht Berner Oberland
Verwaltungsgebäude Selve
Scheibenstrasse 11 B
3600 Thun
Tel. : 031 635 56 00
Fax : 031 635 56 77
Glarus
http://www.gl.ch/xml_1/internet/application/d43/f495.cfm
Luzern
http://www.gerichte.lu.ch/index/rechtsgebiete/prozesskosten/unentgeltliche_rechtspflege.htm
Nidwald
http://www.nw.ch/dl.php/de/20060719132245/Gesuch_um_unentgeltliche_Prozessfuehrung.pdf
Obwalden
Kanton Obwalden Online:Formulare
Schaffhausen
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an Kantonsgericht einzureichen :
Kantonsgericht
Herrenacker 26
Postfach 568
8201 Schaffhausen
Tel. 052 632 74 32 / Fax : 052 632 78 29
http://www.sh.ch/Kantonsgericht.283.0.html
Schwyz
http://www.kgsz.ch/up.htm
Solothurn
https://www.so.ch/gerichte/richteraemter/richteramt-olten-goesgen/zivilabteilung/
St.-Gallen
http://www.gerichte.sg.ch/g/formulare.html
Thurgau
https://www.urs-martin.ch/artikel/unentgeltliche-rechtspflege-im-kanton-thurgau_8
Uri
http://www.unentgeltliche-rechtsauskunft.ch/anwaelte/?kanton=UR&fachgebiete=&directsearch=1
Wallis
Eine schriftliche Anfrage ist direkt an das Kantonsgericht-Justizgebäude einzureichen :
Kantonsgericht-Justizgebäude
R. Mathieu Schiner 1 - Postfach
1905 Sitten 2 Nord
Tel. 027 606 53 00 / Fax : 027 606 53 01
http://www.vs.ch/Navig/navig.asp?MenuID=4971&Language=de&RefMenuID=0&RefServiceID=0