Onlinescheidung.ch ermöglicht Ihnen, bei Einverständnis zwischen den Ehegatten, selbst Ihre einvernehmliche Scheidungskonvention, sowie das beim Gericht einzureichende Scheidungsbegehren zu erstellen. Auf diese Weise können Sie Ihre gesamte Scheidung selbst durchführen, indem Sie einen einfachen Fragebogen ausfüllen.
ACHTUNG: Falls Sie eher eine Trennung vornehmen möchten, konsultieren Sie bitte die Seite "Können Sie sich online trennen?"
Sobald Sie alle Antworten im Fragebogen bestätigt haben und die CHF 550.- (CHF 460.- bei einer Trennung) bezahlt haben, können Sie die dem Gericht einzureichenden Dokumente herunterladen, sowie eine Vorgehensanleitung, indem Sie auf "Mein Konto" klicken.
Überprüfen Sie bitte hier, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Ihre Scheidung selbst durchzuführen. Wenn Sie die unten in kursiv aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, können Sie in wenigen Schritten Ihre Scheidung mit Hilfe unseres Fragebogens auf unserer Seite erstellen. Falls Sie eine der Voraussetzungen nicht erfüllen, so können wir Ihre Scheidungskonvention und Ihr Scheidungsbegehren leider nicht vorbereiten:
- Wohnsitz:
Mindestens einer der beiden Ehegatten ist in der Schweiz wohnhaft. Unabhängig Ihrer Nationalität.- Onlinescheidung.ch bereitet Ihr Scheidungsbegehren und Ihre Scheidungskonvention auf Deutsch vor.
- Grundsatz der Scheidung:
Sie sind damit einverstanden, sich auf gütlichem Wege, per einvernehmlicher Scheidung, zu trennen. - Die Güter:
Sie sind mit der Aufteilung Ihrer Güter einverstanden (wer behält das Auto, den Fernseher, etc.). - Die Familienwohnung:
Sie haben sich über die Zuteilung der Wohnstätte geeinigt (wer behält die Wohnung / das Haus). - Unterhaltsbeitrag für den Ehepartner:
Sie haben in beidseitigem Einvernehmen entschieden, dass nach der Trennung kein Unterhaltsbeitrag eines Ehepartners an den anderen vorgesehen ist.
ODER
Sie haben die Zahlung und die Höhe eines Unterhaltsbeitrags an einen Ehepartner nach der Trennung vorgesehen. - Kinder:
Sie haben sich über die elterliche Sorge und die Obhut verständigt. Sie haben sich bezüglich der Unterhaltsbeiträge bereits jetzt geeinigt, oder Sie werden den Richter um die Festlegung der Höhe der Unterhaltsbeiträge für die Kinder bitten. - Zweite Säule / berufliche Vorsorge:
Sie haben sich darüber geeinigt, was getan werden muss (nichts / Aufteilung der zweiten Säulen / berufliche Vorsorge / Entschädigung).