Zum Thema Budget

Wofür ist die Berechnung der Budgets für die Zeit vor/nach der Scheidung resp. Trennung gut?

Zunächst für Sie selber! Es ist wichtig, dass Sie Ihre finanzielle Situation nach der Scheidung mit jener vor der Scheidung vergleichen können.

Logisch, dass die Scheidung Kosten verursacht, und dass die verfügbaren Salden dadurch beeinflusst werden.

Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, muss die Gattin vielleicht wieder arbeiten oder die Arbeitszeit erhöhen. Dies wird Kosten für die Kinderbetreuung und zusätzliche Steuern verursachen.

Nutzen Sie den Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, um die Steuerlast (mehr dazu…) zu schätzen.

Wenn Sie die Werkzeuge von onlinescheidung.ch nutzen, um Ihre Scheidungskonvention und ihr Scheidungsbegehren resp. Ihre Trennungskonvention zu erstellen, dann müssen Sie dem Begehren und der Konvention Ihre Budgets beifügen. Das Gericht kann sich dann davon überzeugen, dass Ihre Vereinbarungen angemessen sind (insbesondere was den Ehegattenunterhalt (mehr dazu…) und den Kinderunterhalt (mehr dazu…) anbelangt).

Es spielt keine Rolle ob es sich um eine Scheidung oder eine Trennung handelt - es müssen in beiden Fällen dieselben Formulare verwendet werden.

Schliesslich sind die von Ihnen erstellten Budgets für eine allfällige zukünftige Abänderung des Scheidungsurteils (mehr dazu…) wichtig.

Wenn Sie unsere Budgetformulare benutzen, denken Sie bitte daran, dass jeweils die jährlichen Beträge in die diversen Rubriken einzufügen sind. Die Einkünfte sind netto (d.h. nach Abzug von AHV, BVG) inklusive der Boni anzugeben. Die Familienzulagen sind in der Rubrik „sonstige Einkünfte“, und die Vermögenseinkünfte unter „Nebeneinkünfte“ anzugeben.

Sie können im Internet andere Budgetformulare finden, falls Ihnen unseres nicht zusagt, zum Beispiel:
www.budgetberatung.ch/erhebungsblatt.htm
www.schulden.ch

Eine Unterhaltsberechnung können Sie vornehmen unter : www.unterhaltsrechner.ch

 

 

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

Bestellung

Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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