Online Trennung

In der Schweiz besteht keine Pflicht einen Anwalt zu konsultieren um sich juristisch zu trennen. Allerdings, auch bei einer Trennung auf gemeinsames Begehren, sind die Trennungsvereinbarung und der Trennungsantrag gewissen formellen Bedingungen unterstellt und müssen sämtliche wichtige Aspekte der Trennung abdecken (Kinder, Wohnung, Finanzielle Beiträge, usw.).

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, diese Dokumente, nach Ausfüllen eines einfachen, in sechs Schritten aufgeteiltem Fragebogen, zu erhalten. Sie füllen die notwendigen Informationen mit Hilfe von Erläuterungen aus. Diese Daten werden dann benutzt, um Ihre Trennungsvereinbarung und Ihren Trennungsantrag zu erstellen. Dieser Fragebogen wurde von Rechtsanwälten entworfen.

Der Zugang zum Fragebogen ist kostenlos. Sie bezahlen nur wenn Sie Ihren Scheidungsantrag und Ihre Scheidungskonvention erstellen möchten. Danach müssen Sie diese nur noch ausdrucken, kurz ergänzen und dem Gericht zusenden. Die Vorgehensweise wird Ihnen in einem Dokument, dass Sie ebenfalls erhalten, im Detail erklärt.

Das Ausfüllen des Fragebogens ist einfach, insofern die Ehegatten sich über die zu treffenden Entscheidungen einig sind. In machen Fällen kann ein Nachschlagen im Gesetz notwendig sein, um alle Optionen zu verstehen.

Lassen Sie sich online scheiden

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten scheiden.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Scheidungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Scheidungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 550.00

*inklusive MWSt.

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Lassen Sie sich online trennen

Lassen Sie sich ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten trennen.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Trennungskonvention auf gemeinsames Begehren selbst zu erstellen; sowie Ihr Trennungsbegehren, welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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Auflösung der Partnerschaft online

Lösen Sie Ihre Partnerschaft online auf, ohne Anwalt und zu niedrigen Kosten.

Onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, Ihre Konvention auf gemeinsames Begehren zur Auflösung der Partnerschaft selbst zu erstellen, sowie Ihr Begehren; welches Sie dem Gericht zustellen müssen.

CHF 460.00

*inklusive MWSt.

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